Welche Marken sollte man bei der Auswahl der eigenen Marke vermeiden ?
Egal, für welche Markenart sie sich bei der Anmeldung entscheiden, sollten Sie im Vorfeld der Anmeldung überprüfen, ob die Markenanmeldung angenommen werden kann. Zusätzlich zu dem Erfordernis, dass niemand anderes die Marke, die Sie schützen lassen wollen (oder zumindest ein ähnliches Zeichen) verwendet, muss Ihre Marke auch unterscheidungsfähig sein.
Das heißt, die Marke darf nicht so allgemein gehalten sein, dass sie die Waren oder Dienstleistungen beschreibt, anstelle auf die Herkunft derselben hinzuweisen.
Selbst wenn die Definition einer Marke erfüllt sind, kann ein Zeichen von der Eintragung als Marke wegen absoluter Schutzhindernisse ausgeschlossen sein; dies gilt insbesondere wenn:
• das Zeichen keine Unterscheidungskraft besitzt. Das betrifft hauptsächlich beschreibende und gattungsmäßige Marken:
o Beschreibende Marken: Marken, die diejenigen Waren oder Dienstleistungen beschreiben, für die die Marke geschützt werden soll. Man kann beispielsweise nicht „Stift“ für Schreibgeräte oder Stifte schützen.
o Gattungsmässige Marken: gattungsmässige Begriffe sind Wörter, die den Oberbegriff für eine Art von Waren oder Dienstleistungen darstellen. Diese Wörter können nicht als Hinweis auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen dienen und sollten daher bei der Auswahl einer zu schützenden Marke vermieden werden. Man kann beispielsweise nicht „Sitz“ für Stühle schützen lassen.
o Zusammensetzungen von zwei oder mehr Begriffen ohne Unterscheidungskraft führen nicht zu einer schutzfähigen Marke, so dass diese auch zurückgewiesen wird.
• das Zeichen dient ausschließlich der Bezeichnung der Art, Qualität, Quantität oder vorgesehenen Zweck, Wert, geografischer Herkunft oder Zeit der Herstellung von Waren oder der angebotenen Dienstleistungen, oder anderen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen. Man kann beispielsweise nicht die Marken „1 EURO“ oder „hohe Qualität“ schützen lassen.
• Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben zur Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten üblich geworden sind,
• das Zeichen verstößt gegen die guten Sitten oder es steht im Widerspruch zur allgemeinen Moralvorstellung: skandalöse oder unmoralische Marken verletzen das Ehrgefühl
• das Zeichen ist so gestaltet, dass es den Verbraucher über die Eigenschaft, Qualität oder geografische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen täuscht.
Darüber hinaus wird das Markenamt keine Marken eintragen, die:
• eine Staatsflagge oder ein Wappen beinhalten,
• andere staatliche, ausländische oder internationale Abzeichen, Embleme oder Flaggen
Sollten Sie sich trotzdem dazu entscheiden, einen gattungsmässigen oder beschreibenden Begriff zu benutzen, werden wir die Eintragung Ihrer Marke lediglich als Bildmark erreichen können. Wir bitten Sie, das entsprechende Logo hochzuladen, wenn Sie das Anmeldeformular ausfüllen.
Markenrecherche- häufig gestellte Fragen (FAQs)