Was kann eine Marke sein ?
Wortmarken können folgendes schützen:
• Der Namen eines Unternehmens können als Marke geschützt werden, sofern sie fantasievoll, willkürlich oder suggestiv ist
• Frei erfundene Zeichen- frei erfundene, fantasievolle Zeichen sind in der Regel Marken ohne eine lexikalische Bedeutung
• Willkürliche Zeichen- willkürliche Zeichen haben keinen Bezug zu den Waren oder Dienstleistungen, mit denen sie in Zusammenhang stehen. So beispielsweise DIESEL für Kleidung oder APPEL für Computer
• Suggestive Zeichen – suggestive Zeichen stellen eine indirekte Verbindung zu den Waren oder Dienstleistungen dar, für welche die Marke geschützt und benutzt werden sollen
Auch ein Logo kann als Marke eingetragen werden („Bildmarke“ oder „Word- und Bildmarke). Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Schutz sodann auf die konkrete grafische Darstellung, und die gegebenenfalls verwendeten Farben beschränkt ist.
Sie könnten zudem mehr Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte haben, als bei einer Wortmarke. Wir empfehlen Ihnen daher, ihr Logo in schwarz-weiß anzumelden, ohne die Verwendung bestimmter Farben.
Bitte verwenden Sie hierzu ausschließlich jpg Dateien.
Bildmarken können jedoch dann verwendet werden, wenn die Wortmarke keine Unterscheidungskraft besitzt (siehe unten unter Punkt 6).
Markenrecherche- häufig gestellte Fragen (FAQs)