Was ist “die nächste Frist“ ?
Einige Handlung müssen innerhalb einer bestimmten Frist erbracht werden:
1. Amtliche Mitteilungen: Amtliche Mitteilungen müssen innerhalb einer bestimmten vom Amt festgelegten Frist beantwortet werden (siehe oben unter Punkt 14)- Bitte lasse Sie uns daher Ihre Antwort und eventuelle Dokumente so schnell wie möglich zukommen.
2. Widerspruch: wenn ein Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung eingelegt wurde, müssen wir eine Widerspruchserwiderung einreichen (siehe oben unter Punkt 16). Hierfür bedarf es Ihrer Zustimmung hinsichtlich des Inhalts und der Art der Widerspruchserwiderung- wir bitten Sie daher, uns Ihre Weisungen so schnell wie möglich zukommen zu lassen, so dass uns ausreichend Zeit zur Ausarbeitung einer Erwiderung bleibt, und wir somit Ihre Rechte bestmöglich verteidigen können.
3. Zahlung von Eintragungsgebühren (z.B. bei der Gemeinschaftsmarke): da die Eintragungsgebühren vor der angegebenen Frist entrichtet werden müssen, benötigen wir Ihre Weisungen und Ihre Vorausleistung hinsichtlich der Entrichtung der Eintragungsgebühren bevor wir die Zahlung veranlassen. Sollten wir bis zur gesetzten Frist keine Zahlung Ihrerseits erhalten haben, werden wir die Eintragungsgebühren nicht entrichten und Ihre Marke wird NICHT eingetragen werden. Somit hätten Sie dann KEINE gesicherten und eingetragenen Markenrechte an Ihrer Marke.
4. Erneuerung: Ihre Markenrechte sind für den begrenzten Zeitraum von in der Regel (10) Jahren ab dem Datum der Anmeldung geschützt. Üblicherweise erhalten Sie von uns ein Erinnerungsschreiben hinsichtlich der möglichen Erneuerung Ihrer Marke, aber Sie sollten sich das Datum der Erneuerung Ihrer Marke trotzdem im Kalender festhalten, denn sollten Sie Ihre Marke nicht erneuern, verlieren Sie Ihren Markenrechtsschutz!
Markenrecherche- häufig gestellte Fragen (FAQs)