Was ist eine Priorität oder eine Prioritätsfrist ?
Ein Prioritätsrecht oder eine Prioritätsfrist ist der Zeitraum von sechs Monaten nach der ersten Anmeldung einer Marke.
Das Prioritätsrecht steht dem Markeninhaber oder seinem Rechtsnachfolger zu und berechtigt ihn, dieselbe Marke für dieselben Waren und/oder Dienstleistungen in anderen Markenregistern anzumelden, und dabei das Datum der ersten Anmeldung zu beanspruchen. Ihre Markenrechte werden somit auf das Datum der ersten Anmeldung zurückgerechnet: sollten Dritte eine identische oder ähnliche Marke während dieser Zeitspanne in demselben Register bzw. Gebiet angemeldet haben, gelten diese Rechte als jüngere Rechte im Vergleich zu Ihren Markenrechten, auch wenn die tatsächlich Anmeldung Ihrer Marke in diesem Register später erfolgt als die Markenanmeldung der Dritten.
Wenn Sie eine solche nachträgliche Markenanmeldung vornehmen, müssen Sie “die Priorität der ersten Anmeldung beanspruchen”, um von dem Prioritätsrecht zu profitieren.
Die Prioritätsfrist, d.h. der Zeitraum, währenddessen Sie das Datum der ersten Anmeldung Ihrer Marke für weitere identische Anmeldungen beanspruchen können, beträgt sechs (6) Monate. Nach dieser Frist können sie daher das Datum der ersten Anmeldung Ihrer Marke nicht mehr in Anspruch nehmen, und das tatsächliche Datum der späteren Anmeldung zählt als Tag, an dem der Schutz vor dem entsprechenden Register beginnt.
Markenrecherche- häufig gestellte Fragen (FAQs)