Was sind fallengelassene Marken ?
Eine Anmeldung die fallengelassen wurde, ist “tot” und nicht weiter vom Markenamt geführt. Das Fallenlassen einer Marke kann aufgrund verschiedener Umstände erfolgen. Der häufigste Fall ist die Zurückweisung einer Anmeldung durch das Markenamt, auf welche der Anmelder bzw. sein Vertreter antworten können. Wenn der Anmelder auf diese amtliche Mitteilung nicht binnen der vom Amt gesetzten Frist antwortet, wird die Marke als „fallengelassen“ erklärt oder zurückgewiesen.
Markenrecherche- häufig gestellte Fragen (FAQs)